952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
Ausserbilanzgeschäfte sind mittels Kreditumrechnungsfaktoren in ein Kreditäquivalent umzurechnen. Dieses bildet die nach Risiko zu gewichtende Position.
Banken, die den SA-BIZ anwenden, müssen das Kreditäquivalent berechnen, indem der Nominalwert oder der Barwert des jeweiligen Geschäfts mit dessen Kreditumrechnungsfaktor nach Anhang 1a multipliziert wird.
Bei Zusagen sind nach dem SA-BIZ die vereinbarten, aber noch nicht in Anspruch genommenen Beträge umzurechnen. Als Zusagen gelten alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Bank und der Kundin oder dem Kunden, die die Kreditgewährung, den Kauf von Vermögenswerten oder die Ausgabe von Kreditsubstituten zum Gegenstand haben, soweit sie der Kundin oder dem Kunden einen Rechtsanspruch auf Leistung durch die Bank einräumen oder die Entstehung des Rechtsanspruchs nicht durch die Bank kontrolliert werden kann. Eingeschlossen sind Vereinbarungen, die von der Bank:
jederzeit bedingungslos und ohne vorherige Ankündigung aufgehoben werden können;
automatisch aufgehoben werden, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner die vordefinierten Bedingungen nicht mehr erfüllt.
Wird eine Zusage zur Bereitstellung eines Ausserbilanzgeschäfts gegeben, so kann die Bank nach dem SA-BIZ den niedrigeren der beiden anwendbaren Kreditumrechnungsfaktoren anwenden.
Mit einem Kreditumrechnungsfaktor von 0,0 umgerechnet werden können nach dem SA-BIZ Beträge im Rahmen von Zusagen gegenüber Unternehmen, einschliesslich KMU nach Artikel 70, bei denen:
das Unternehmen kontinuierlich durch die Bank überwacht wird;
die Bank keine Gebühren oder Provisionen für den Abschluss oder die Aufrechterhaltung der Vereinbarung erhält;
das Unternehmen jede einzelne Inanspruchnahme bei der Bank beantragen muss;
die Bank unabhängig davon, ob das Unternehmen die in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen erfüllt, die uneingeschränkte Entscheidungsbefugnis über die Durchführung jeder Inanspruchnahme hat;
die Bank über die Durchführung jeder Inanspruchnahme erst nach der Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmens entscheidet; und
die Bank die Beurteilung der Kreditwürdigkeit unmittelbar vor der Inanspruchnahme durchführt.
Banken, die den IRB anwenden, müssen das Kreditäquivalent für Eventualverpflichtungen und unwiderrufliche Zusagen nach den Regeln des SA-BIZ berechnen, wo der IRB keine entsprechende Regelung enthält.
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