952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
Für Anteile an verwalteten kollektiven Vermögen sind die nach Risiko zu gewichtenden Positionen des verwalteten kollektiven Vermögens zu berechnen nach dem:
Look-Through -Ansatz (LTA);
mandatsbasierten Ansatz (MBA);
Fallback -Ansatz (FBA); oder
vereinfachten Ansatz (VA).
Folgende Banken können als Alternative zum FBA den VA anwenden:
Banken der Kategorie 3 nach Anhang 3 BankV1, die über unwesentliche Positionen in Bezug auf verwaltete kollektive Vermögen verfügen;
Banken der Kategorien 4 und 5 nach Anhang 3 BankV.
Die FINMA erlässt technische Ausführungsbestimmungen. Sie richtet sich dabei nach Ziffer 60 CRE2.