952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
Verbriefungspositionen sind Positionen aus Transaktionen, die folgende Merkmale aufweisen:
Sie unterteilen die mit einer Risikoposition oder einem Pool von Risikopositionen verbundenen Kreditrisiken in Tranchen.
Die im Rahmen der Transaktion getätigten Zahlungen hängen von der Wertentwicklung der Risikoposition oder des Pools von Risikopositionen ab.
Die Rangfolge der Tranchen entscheidet über die Verteilung der Verluste während der Laufzeit der Transaktion.
Für Verbriefungspositionen sind die nach Risiko zu gewichtenden Positionen zu berechnen nach dem:
SEC-SA;
SEC-IRBA;
SEC-ERBA;
SEC-IAA.
Verbriefungspositionen, auf die keiner der Ansätze nach Absatz 2 anwendbar ist, sind mit 1250 Prozent zu gewichten.
Die Anwendung des SEC-IAA erfordert eine Bewilligung der FINMA.
Die FINMA erlässt technische Ausführungsbestimmungen zu den Verbriefungen. Sie richtet sich dabei nach den Ziffern 40–45 CRE1. Sie ordnet die externen Ratings einzelnen Ratingklassen zu. Für die Anwendung des SEC-ERBA regelt sie zusätzlich die Anforderungen an die Fachkenntnisse, an das Risikomanagement in Bezug auf Verbriefungen und an die Sorgfaltsprüfung bei der Verwendung externer Ratings.