952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
Die Positionen des Handelsbuchs müssen täglich zum Fair Value bewertet und ihre Wertänderung muss erfolgswirksam verbucht werden.
Die Positionen des Bankenbuchs, die nach den anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften zum Fair Value bewertet werden, sowie die Positionen des Handelsbuchs sind zur Berechnung der erforderlichen Eigenmittel in einer positionsspezifischen Betrachtung vorsichtig zu bewerten.
Führt die vorsichtige Bewertung zu Bewertungsanpassungen über diejenigen nach den anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften hinaus, so führen diese zusätzlichen Bewertungsanpassungen zu einer Reduktion des anrechenbaren harten Kernkapitals.
Die FINMA erlässt technische Ausführungsbestimmungen zur vorsichtigen Bewertung. Sie richtet sich dabei nach dem CAP1.