952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
Die FINMA kann eine Ratingagentur anerkennen, wenn die Voraussetzungen nach den Ziffern 21.2–21.4 des Basler Mindeststandards zur Berechnung der nach Risiko gewichteten Positionen für Kreditrisiken (CRE)1sowie derCode of Conduct Fundamentals for Credit Rating Agencies vom 24. März 20152der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions ) erfüllt sind, insbesondere wenn:
die Ratingmethode und die Ratings objektiv sind;
die Ratingagentur und ihr Ratingverfahren unabhängig sind;
die Ratingagentur ihre externen Ratings und die zugrunde liegenden Informationen zugänglich macht;
die Ratingagentur ihre Ratingmethode, ihren Verhaltenskodex, ihren Umgang mit Interessenkonflikten, die Vergütungsgrundlagen und die wesentlichen Eigenschaften ihrer Ratings offenlegt;
die Ratingagentur über ausreichende Ressourcen verfügt;
die Ratingagentur und ihre Ratings glaubwürdig sind;
die Ratingagentur ohne Auftrag abgegebene Ratings nicht dazu verwendet, die Beurteilten unter Druck zu setzen, Ratings in Auftrag zu geben; und
die Ratingagentur sich zur Zusammenarbeit mit der FINMA bereit erklärt, insbesondere wenn sie sie über wesentliche methodologische Änderungen informiert und ihr Zugang zu ihren externen Ratings und weiteren relevanten Informationen gewährt.
Sie veröffentlicht eine Liste der anerkannten Ratingagenturen mit Angabe der Marktsegmente, für die sie eine Anerkennung erteilt hat.
Stellt sie fest, dass eine anerkannte Ratingagentur die Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, so entzieht sie die Anerkennung.
DerCode of Conduct Fundamentals for Credit Rating Agencies kann im Internet kostenlos abgerufen werden unterwww.iosco.org> Publications > Public Reports. ↩
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