952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
Verwendet eine Bank für Positionen der Positionsklassen nach Artikel 63 Absatz 2 Buchstaben c–h externe Ratings, so muss sie im Rahmen einer Sorgfaltsprüfung beurteilen, ob das angewendete Risikogewicht angemessen ist. Hat die Position ein gegenüber dem externen Rating höheres Risikoprofil, so muss ein Risikogewicht einer schlechteren Ratingklasse angewandt werden. Die Sorgfaltsprüfung darf nie zu einem gegenüber dem externen Rating tieferen Risikogewicht führen.
Die Bank kann unwesentliche Positionen von der Sorgfaltsprüfung ausnehmen.
Die FINMA erlässt technische Ausführungsbestimmungen. Sie richtet sich dabei nach dem CRE1.