952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
Banken können nach dem SA-BIZ externe Ratings einer von der FINMA nach Artikel 6 anerkannten Ratingagentur zur Bestimmung von Risikogewichten verwenden, sofern die entsprechenden Ratings zu diesem Zweck von der Anerkennung der Ratingagentur umfasst sind.
Die FINMA ordnet die externen Ratings einzelnen Ratingklassen zu. Sie richtet sich dabei nach dem CRE1.
Banken müssen der Verwendung externer Ratings ein konkretes, institutsspezifisches Konzept zugrunde legen, das eine konsistente Verwendung in der Risikogewichtung und im Risikomanagement gewährleistet. Dieses Konzept ist konsequent zu befolgen.
Gewichtet eine Bank Positionen aufgrund von externen Ratings, so muss sie für ihre Positionen nach Artikel 63 Absatz 2 alle verfügbaren Ratings der gewählten Ratingagenturen für die Risikogewichtung verwenden, sofern sich die Ratings auf Positionen in den anerkannten Marktsegmenten beziehen.
Gewichtet eine Bank die Positionen ohne die Verwendung externer Ratings oder liegt zur Risikogewichtung einer Position kein Rating einer von der Bank gewählten Ratingagentur vor, so sind die Gewichte der Ratingklasse «ohne Rating» zu verwenden.
Bei zwei oder mehr Ratings mit unterschiedlichen zugeordneten Risikogewichten sind die Ratings, die den beiden niedrigsten Risikogewichten entsprechen, auszuwählen und das höhere dieser beiden Risikogewichte anzuwenden.
Externe Ratings für einzelne Unternehmen einer Unternehmensgruppe dürfen nicht verwendet werden, um das Risikogewicht anderer Unternehmen innerhalb derselben Gruppe zu bestimmen.