952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
Das Risikogewicht für Positionen, die ein emissionsspezifisches Rating einer von der Bank gewählten Ratingagentur aufweisen, bestimmt sich nach diesem Rating.
Das Risikogewicht für Positionen ohne emissionsspezifisches Rating, bei denen ein emissionsspezifisches Rating für eine andere Emission desselben Schuldners oder ein Emittentenrating für den Schuldner vorliegt, bestimmt sich nach diesem Rating.
Liegt ein emissionsspezifisches Rating für eine andere Emission desselben Schuldners vor, so gilt Folgendes:
Ist das Rating hochwertig, so kann es nur für die Position ohne Rating verwendet werden, wenn diese gegenüber der Emission mit Rating vor- oder gleichrangig ist. Ist sie gegenüber der Emission mit Rating nachrangig, so ist das Risikogewicht für Positionen ohne Rating zu verwenden.
Ist das Rating nicht hochwertig, so ist es für die Position ohne Rating zu verwenden, wenn diese gegenüber der Emission mit Rating gleich- oder nachrangig ist.
Liegt ein Emittentenrating für den Schuldner vor, so gilt Folgendes:
Ist das Emittentenrating hochwertig, so kann es nur für die vorrangigen unbesicherten Forderungen gegenüber dem Schuldner verwendet werden. Für andere Positionen ist das Risikogewicht für Positionen ohne Rating zu verwenden.
Ist das Emittentenrating nicht hochwertig, so ist es für die Position ohne Rating zu verwenden, wenn diese gegenüber vorrangigen unbesicherten Forderungen gleich- oder nachrangig ist.
Verfügt ein Emittent über ein hochwertiges Rating, das nur für eine spezifische Art von Forderungen gilt, so darf es auch nur für Positionen ohne Rating verwendet werden, die dieser Art von Forderungen angehören.
Ein hochwertiges emissionsspezifisches Rating oder Emittentenrating liegt vor, wenn ihm ein tieferes Risikogewicht zugeordnet ist, als dies ohne Rating der Fall wäre.
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