952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
Der Belehnungsgrad des Grundpfandes ist das Verhältnis zwischen dem ausstehenden Kredit und allen Kreditzusagen einerseits und dem ursprünglichen Belehnungswert des Grundpfandes andererseits.
Bei Krediten, die durch mehrere Grundpfänder gesichert sind, teilt die Bank zur Ermittlung des Belehnungsgrades pro Grundpfand den Kreditbetrag mittels eines geeigneten Schlüssels auf die Belehnungswerte der verschiedenen Grundpfänder auf.
Bei der Berechnung des Belehnungsgrades werden keine risikomindernden Massnahmen nach Artikel 61 berücksichtigt. Einzige Ausnahme sind verpfändete Kontoguthaben, die zum Netting nach Artikel 61 Absatz 1 Buchstabe a zugelassen sind und deren einziger Zweck die Rückzahlung des Kredits ist.
Allfällige gleich- oder vorrangige Forderungen sind bei der Berechnung des Belehnungsgrads einzurechnen.
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