952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
DieMindesteigenmittel vor Skalierung zur Unterlegungdes Währungsrisikos der dem Banken- oder dem Handelsbuch zugeordneten Positionen betragen 8 Prozent der pro Fremdwährung berechneten und in Franken umgerechneten Summe der Netto-Longpositionen nach den Artikeln 51 und 52 oder der Summe der analog berechneten Netto-Shortpositionen. Massgebend ist der höhere Wert.
DieMindesteigenmittel vor Skalierung zur Unterlegungdes Goldpreisrisikos dieser Positionen betragen 8 Prozent des absoluten Betrags der in Franken umgerechneten Nettoposition.
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