Die Mindesteigenmittel vor Skalierung zur Unterlegung des Rohstoffrisikos der dem Banken- oder dem Handelsbuch zugeordneten Positionen entsprechen der Summe der pro Rohstoff mittels dem Laufzeitbandverfahren oder dem vereinfachten Verfahren ermittelten Werte. Alle Werte müssen mit demselben Verfahren berechnet werden.
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