952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
Bei der Berechnung des konsolidierten Geschäftsindikators müssen die innerhalb der konsolidierungspflichtigen Finanzgruppe anfallenden Erträge und Aufwände miteinander verrechnet werden.
Der Geschäftsindikator muss jährlich auf der Basis der Jahresendinformationen berechnet werden. In den Fällen nach Artikel 92a ist eine unterjährige Neuberechnung erforderlich.
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