Die Geschäftsindikatorkomponente entspricht der Summe von:
- 12 Prozent multipliziert mit dem Betrag des Geschäftsindikators bis maximal 1,25 Milliarden Franken;
- 15 Prozent multipliziert mit dem Betrag des Geschäftsindikators, der 1,25 Milliarden Franken übersteigt, bis maximal 37,5 Milliarden Franken;
- 18 Prozent multipliziert mit dem Betrag des Geschäftsindikators, der 37,5 Milliarden Franken übersteigt.