(Art. 32 Abs. 4, 66 Abs. 3, 73, 148c und 148g )
| Positionsklassen | Risikogewichte | |
|---|---|---|
| 1. | Im Rahmen der Einzelinstitutsberechnung: die Netto-Longposition der direkt oder indirekt gehaltenen Beteiligungen an im Finanzbereich tätigen zu konsolidierenden Unternehmen, die nach Artikel 52 berechnet werden, mit Sitz: | in der Schweiz: 250 % |
| im Ausland: 400 % | ||
| 2. | Im Rahmen der Einzelinstitutsberechnung: die Netto-Longposition der direkt oder indirekt gehaltenen regulatorischen Kapitalinstrumente an im Finanzbereich tätigen zu konsolidierenden Unternehmen, die nach Artikel 52 berechnet werden, mit Sitz: | in der Schweiz: 250 % |
| im Ausland: 400 % | ||
| 3. | Instrumente mit Beteiligungscharakter nicht börsenkotierter Unternehmen, gehalten zum kurzfristigen Weiterverkauf, sowie Risikokapital und vergleichbare Anlagen, deren Wert schwankt und in die mit Erwartung wesentlicher künftiger Gewinne investiert wurde | 400 % |
| 4. | Übrige Instrumente mit Beteiligungscharakter | 250 % |
| 5. | Anteile der Instrumente mit Beteiligungscharakter, die eine der Obergrenzen nach Artikel 4 Absatz 4 BankG überschreiten (Art. 13 Bst. c) | 1250 % |
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