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Der Evaluationsbericht hat namentlich die Entwicklung des Netzwettbewerbs sowie die Kosten und die Gewährung des Zugangs zu den Teilnehmeranschlüssen darzustellen; dies unabhängig von der jeweils zugrundeliegenden Technologie.
“Grund für den Verzicht auf eine erweiterte Zugangsregulierung nach Art. 11c E-FMG war unter anderem, dass man die Investitionstätigkeit in Randregionen nicht gefährden wollte (vgl. angefochtener Entscheid E. 34; vgl. Votum SR Janiak, AB 2018 S 826). Stattdessen erliess der Gesetzgeber Art. 3a FMG, wonach der Bundesrat dem Parlament alle drei Jahre einen Evaluationsbericht zu erstatten hat, namentlich über die Entwicklung des Netzwettbewerbs sowie die Kosten und die Gewährung des Zugangs zu den Teilnehmeranschlüssen, unabhängig von der diesen Anschlüssen zugrunde liegenden Technologie.”
“Grund für den Verzicht auf eine erweiterte Zugangsregulierung nach Art. 11c E-FMG war unter anderem, dass man die Investitionstätigkeit in Randregionen nicht gefährden wollte (vgl. angefochtener Entscheid E. 34; vgl. Votum SR Janiak, AB 2018 S 826). Stattdessen erliess der Gesetzgeber Art. 3a FMG, wonach der Bundesrat dem Parlament alle drei Jahre einen Evaluationsbericht zu erstatten hat, namentlich über die Entwicklung des Netzwettbewerbs sowie die Kosten und die Gewährung des Zugangs zu den Teilnehmeranschlüssen, unabhängig von der diesen Anschlüssen zugrunde liegenden Technologie.”
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