1 commentary
In caso di superfici fortemente invase da infestanti, va verificato se i contributi debbano essere ridotti; l'OCSC e l'OPD prevedono inoltre, in tali casi, come possibile misura l'esclusione della superficie dalla superficie agricola utilizzata (cfr. art. 18 cpv. 1 OCSC in combinato disposto con allegato 5).
“Ist - wie in E. 6.3.1 ausgeführt - bei den vorliegend zu beurteilenden Parzellen von stark verunkrauteten Flächen auszugehen, ist eine Kürzung der Beiträge zu prüfen. Flächen gelten als nicht sachgerecht bewirtschaftet, wenn sie nicht bewirtschaftet, stark verunkrautet oder vergandet sind. Sowohl die EKBV als auch die DZV sehen in diesen Fällen als Kürzung oder Massnahme einen Ausschluss der Fläche aus der landwirtschaftlichen Nutzfläche vor (Art. 18 Abs. 1 EKBV i.V.m. Anhang 5 Ziff.”
“Ist - wie in E. 6.3.1 ausgeführt - bei den vorliegend zu beurteilenden Parzellen von stark verunkrauteten Flächen auszugehen, ist eine Kürzung der Beiträge zu prüfen. Flächen gelten als nicht sachgerecht bewirtschaftet, wenn sie nicht bewirtschaftet, stark verunkrautet oder vergandet sind. Sowohl die EKBV als auch die DZV sehen in diesen Fällen als Kürzung oder Massnahme einen Ausschluss der Fläche aus der landwirtschaftlichen Nutzfläche vor (Art. 18 Abs. 1 EKBV i.V.m. Anhang 5 Ziff.”
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