Kommt keine Schlichtung zustande, so gibt der EDÖB1innert 30 Tagen nach Empfang des Schlichtungsantrages den am Schlichtungsverfahren Beteiligten eine schriftliche Empfehlung ab.
Footnotes
Ausdruck gemäss Anhang 1 Ziff. II 10 des Datenschutzgesetzes vom 25. Sept. 2020, in Kraft seit 1. Sept. 2023 (AS 2022 491;BBl 2017 6941). Diese Änd. wurde im ganzen Erlass berücksichtigt. ↩
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