173.320.2VGKELegislation The Federal Courts01.06.2008Originalquelle
Zeugen und Zeuginnen erhalten ein Zeugengeld von:
30–100 Franken, wenn die Inanspruchnahme einschliesslich der notwendigen Reisezeit nicht länger als einen halben Tag dauert;
50–150 Franken pro Tag, wenn die Inanspruchnahme länger dauert.
Für Erwerbsausfall beträgt die Entschädigung in der Regel 25–150 Franken pro Stunde. Wenn besondere Verhältnisse es rechtfertigen, kann der tatsächliche Erwerbsausfall entschädigt werden. Ausserordentlich hoher Erwerbsausfall wird nicht berücksichtigt.
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