Anträge auf Verbindlichkeit eines Berufsbildungsfonds werden gestellt von:
gesamtschweizerischen, landesweit tätigen Organisationen der Arbeitswelt für alle Betriebe der Branche; oder
regional tätigen Organisationen der Arbeitswelt für die Betriebe der Branche in ihrer Region.
Der Antrag wird schriftlich beim SBFI eingereicht und enthält namentlich folgende Angaben:
zu fördernde Massnahmen;
Art der Beitragserhebung;
Branchenbezeichnung;
gegebenenfalls regionale Begrenzung;
Leistungsabgrenzung gegenüber anderen Berufsbildungsfonds.
Die Organisation verfügt im Sinne von Artikel 60 Absatz 4 Buchstabe b BBG über eine eigene Bildungsinstitution, wenn sie ein Angebot, das sich hauptsächlich mit der Aus- und Weiterbildung in der Branche beschäftigt, selber bereitstellt oder an einem solchen Angebot beteiligt ist.
4–7. …2
Footnotes
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 3. Dez. 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 6005). ↩
Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 3. Dez. 2010, mit Wirkung seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 6005). ↩
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.