Filme, deren Herstellung oder Postproduktion mit einer Finanzhilfe des Bundes gefördert wird, müssen nachhaltig produziert werden.
Für geförderte Spiel- oder Animationsfilme mit einem Herstellungsbudget über 2 Millionen Franken, für geförderte Dokumentarfilme mit einem Herstellungsbudget über 800 000 Franken und für geförderte Dokumentarfilmserien muss:
der Nachweis erbracht werden, dass die Herstellung von einer entsprechend ausgebildeten Person begleitet wird;
eine CO2-Bilanz über die Herstellung mit einem anerkannten Rechner erstellt werden.
Die CO2-Bilanz muss als Soll-Berechnung dem Gesuch um Auszahlung der ersten Rate und als Ist-Berechnung mit Abschlussbericht der Abrechnung beiliegen.
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