Die Gutschriften aus der Kinoauswertung berechnen sich aufgrund der in der Schweiz für einen Referenzfilm erfassten Referenzeintritte.
Als Referenzeintritte gelten die von den Vorführunternehmen gegenüber dem Verleih brutto abgerechneten Eintritte pro Woche und pro Leinwand. Werden pro Eintritt durchschnittlich weniger als 10 Franken abgerechnet, so werden zur Berechnung der Referenzeintritte die für die Eintritte abgerechneten Einnahmen durch zehn geteilt.
Eintritte, die anlässlich von Filmfestivals in der Schweiz erzielt werden, sind anrechenbar, wenn sie nach einem vom BAK anerkannten System erfasst werden und dem BAK Einsicht in alle für die Eintritte relevanten Buchhaltungsunterlagen gewährt wird.1
Eintritte, die von Vorführunternehmen der öffentlichen Hand und von Freiluftkinos gegenüber dem Verleih abgerechnet werden, sind anrechenbar.
Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 18. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5949). ↩
Eingefügt durch Ziff. I der V des EDI vom 18. Nov. 2020 (AS 2020 5949). Aufgehoben durch Ziff. I der V des EDI vom 20. Nov. 2025, mit Wirkung seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 840). ↩
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