Zurück zum Gesetz

Art. 40c

510.10MGFederal Act01.01.1996Originalquelle

Die Armee kann von Personen, die auf Kosten der Armee eine zivil anerkannte Ausbildung gemacht haben, Ausbildungskosten zurückfordern, wenn diese Personen nach Abschluss der Ausbildung innert einer gewissen Zeitspanne nicht eine Mindestanzahl Tage Militärdienst leisten.

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