Einsätze zur Friedensförderung können auf der Grundlage eines UNO- oder OSZE-Mandates angeordnet werden. Sie müssen den Grundsätzen der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik entsprechen.
Friedensförderungsdienst wird von schweizerischen Personen oder Truppen geleistet, die eigens dafür ausgebildet sind.
Die Anmeldung für die Teilnahme an einem Einsatz für Friedensförderung ist freiwillig.1
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 4. Okt. 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2004 (AS 2003 3957;BBl 2002 858). ↩
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.