631.01ZVFederal Council Ordinance01.05.2007Originalquelle
(Art. 32 Abs. 1 und 2 ZG)
Die summarische Prüfung umfasst:
eine Prüfung der Plausibilität der von der anmeldepflichtigen Person übermittelten Zollanmeldung durch das elektronische Datenverarbeitungssystem des BAZG;
die automatische Zurückweisung der Zollanmeldung, wenn das Datenverarbeitungssystem Fehler feststellt.
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