680.11AlkVFederal Council Ordinance01.01.2018Originalquelle
(Art. 31 Abs. 2 AlkG)
DasBAZGerteilt eine Denaturierungsermächtigung, wenn:
der Betrieb eine Steuerlager- oder einer Verwendungsbewilligung besitzt;
die Nachvollziehbarkeit des Denaturierungsprozesses sichergestellt ist;
der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin nachweist, dass gestützt auf Artikel 31 Absatz 3 AlkG durch das BAZG zugelassene Denaturierungsmethoden zum Einsatz kommen;
der Betrieb über die erforderlichen Messmittel verfügt; und
mehr als 1000 Liter reiner Alkohol pro Jahr denaturiert werden.
Die Denaturierungsermächtigung kann zeitlich befristet erteilt werden.
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