die Bedeutung von Fuss- und Wanderwegnetzen für die Bewältigung des Personenverkehrs sowie für Freizeit und Tourismus;
Grundlagenwissen in Bezug auf die Planung, Anlage und Erhaltung von Fuss- und Wanderwegnetzen.
Er kann die Kantone und Dritte unterstützen, wenn sie die Öffentlichkeit über Themen nach Absatz 1 informieren.
Er publiziert harmonisierte Geobasisdaten über die Qualität und die Benutzbarkeit der Fuss- und Wanderwegnetze.
Das Bundesamt für Landestopografie bildet die Fuss- und Wanderwegnetze anhand der Geobasisdaten der topografischen und kartografischen Landesvermessung in den Landschaftsmodellen und Landeskarten ab.
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