Zur Sicherung der Kernanlagen vor unbefugtem Einwirken kann das Departement den Bewilligungsinhaber verpflichten, eine bewaffnete Betriebswache zu unterhalten.
Der Bundesrat regelt die Anforderungen an die Betriebswache und legt nach Anhörung der Kantone deren Aufgaben und Befugnisse fest.
Der Standortkanton regelt die Ausbildung der Betriebswache in Zusammenarbeit mit der zuständigen Bundesstelle.
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