Der Eigentümer der Anlage muss den Aufsichtsbehörden ein Projekt für die vorgesehene Stilllegung vorlegen. Die Aufsichtsbehörde setzt ihm dafür eine Frist.
Das Projekt legt dar:
die Phasen und den Zeitplan;
die einzelnen Schritte von Demontage und Abbruch;
die Schutzmassnahmen;
den Personalbedarf und die Organisation;
die Entsorgung der radioaktiven Abfälle;
die Gesamtkosten sowie die Sicherstellung der Finanzierung durch die Betreiberin.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.