814.680AltlVFederal Council Ordinance01.10.1998Originalquelle
Diese Verordnung soll sicherstellen, dass belastete Standorte saniert werden, wenn sie zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen oder wenn die konkrete Gefahr besteht, dass solche Einwirkungen entstehen.
Sie regelt für die Bearbeitung belasteter Standorte die folgenden Verfahrensschritte:
die Erfassung in einem Kataster;
die Beurteilung der Überwachungs- und Sanierungsbedürftigkeit;
die Beurteilung der Ziele und der Dringlichkeit der Sanierung;
die Festlegung der Untersuchungs‑, Überwachungs- und Sanierungsmassnahmen.
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