Die Kantone wachen darüber, dass nach einer vom Bund unterstützten Strukturverbesserung:
landwirtschaftlich genutzte Flächen nachhaltig sowie ökologische Ausgleichsflächen und Biotope zweckgemäss bewirtschaftet werden;
Werke, Anlagen und landwirtschaftliche Gebäude sachgemäss unterhalten werden.
Bei grober Vernachlässigung der Bewirtschaftung oder des Unterhalts sowie unsachgemässer Pflege kann der Kanton zur Rückerstattung der Beiträge angehalten werden. Der Kanton kann auf die Begünstigten Rückgriff nehmen.
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