Der Bund unterstützt Strukturverbesserungen mit Investitionskrediten.
Er stellt den Kantonen die finanziellen Mittel für die Investitionskredite zur Verfügung.
Die Kantone gewähren die Investitionskredite als zinslose Darlehen.
Die Darlehen sind innert 20 Jahren zurückzuzahlen.
Soll das Darlehen durch ein Grundpfandrecht gesichert werden, so kann die öffentliche Beurkundung des Pfandvertrages durch eine Verfügung der Behörde, die das Darlehen gewährt, ersetzt werden.
Der Bundesrat legt die Höhe der Investitionskredite und die Rückzahlungsmodalitäten fest.
Er kann die Gewährung von Investitionskrediten an Voraussetzungen knüpfen und mit Auflagen verbinden.
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