Der Bund unterstützt gemeinschaftliche Massnahmen von Produzenten und Produzentinnen, Verarbeitern oder Händlern, die zur Verbesserung oder Sicherung der Qualität und der Nachhaltigkeit von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und deren Verarbeitungsprodukten und von Prozessen beitragen.
Die Massnahmen müssen:
die Innovation oder die Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette fördern;
die Beteiligung der Produzenten und Produzentinnen vorsehen und diesen in erster Linie zugutekommen.
Unterstützt werden können namentlich:
die Vorabklärung;
die Startphase bei der Umsetzung der Massnahme;
die Teilnahme der Produzenten und Produzentinnen an Programmen zur Verbesserung der Qualität und der Nachhaltigkeit.
Der Bundesrat legt die Voraussetzungen für die Unterstützung fest.
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