Der Bund fördert die Erarbeitung, die Verwertung und den Austausch von Wissen in der Land- und Ernährungswirtschaft und unterstützt diese damit in ihrem Bestreben, rationell und nachhaltig zu produzieren.1
Die finanziellen Mittel werden zu einem angemessenen Anteil für Produktionsformen eingesetzt, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Juni 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 623;BBl 2020 3955). ↩
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