Der Bund kann Finanzhilfen ausrichten für:
- Pilotprojekte, die wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Forschung für die praxisbezogene Anwendung erproben;
- Demonstrationsprojekte, die neue Technologien, Methoden, Prozesse und Dienstleistungen der Praxis und der Öffentlichkeit bekannt machen.