Der Bundesrat unterstellt Warenpreise, die durch agrarpolitische Massnahmen des Bundes beeinflusst werden, einer Marktbeobachtung auf verschiedenen Stufen, von der Produktion bis zum Verbrauch. Er regelt die Mitwirkung der Marktteilnehmer.1
Der Bundesrat bezeichnet die Stelle, welche die notwendigen Erhebungen durchführt und die Öffentlichkeit orientiert.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 22. Juni 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 6095;BBl 2006 6337). ↩
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