Zur Sicherstellung der Hygiene der Milch können Beiträge ausgerichtet werden zur teilweisen Deckung der Laborkosten der von den nationalen milchwirtschaftlichen Organisationen beauftragten Prüflaboratorien.
Die Beiträge werden in Form von Pauschalbeiträgen an die nationalen milchwirtschaftlichen Organisationen ausgerichtet.
Der Bundesrat legt die Anforderungen und das Verfahren für die Ausrichtung der Beiträge fest.
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