Für Getreide kann der Bund eine Zulage an die Produzenten und Produzentinnen ausrichten. Der Bund kann die Zulage auf Getreide zur menschlichen Ernährung beschränken.
Die Zulage richtet sich nach den budgetierten Mitteln und der zu Beiträgen berechtigenden Menge oder Anbaufläche. Der Bundesrat legt die Voraussetzungen für die Ausrichtung der Zulage fest.
Die Branchenorganisationen können für die Verwendung der Zulage nach Absatz 1 kollektive Selbsthilfemassnahmen treffen.
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