Der Bund kann Beiträge zur Verbilligung der Prämien von privatwirtschaftlichen Ernteversicherungen ausrichten, sofern die Versicherung grossräumig auftretende Risiken wie Trockenheit und Frost abdeckt.
Die Beiträge werden den versicherten Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern gewährt. Der Bund bezahlt den Beitrag an die Versicherer, bei denen die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter versichert sind. Die Versicherer verwenden die Beiträge ausschliesslich zur Verbilligung der Versicherungsprämien.
Der Bundesbeitrag beträgt höchstens 30 Prozent der Prämien.
Der Bundesrat legt die Voraussetzungen und Auflagen für die Ausrichtung der Beiträge, deren Höhe und den minimalen Selbstbehalt der Versicherten fest.
Sind Risiken im Rahmen der geförderten Ernteversicherungen versicherbar, so sind andere Unterstützungen des Bundes zum Schadensausgleich ausgeschlossen.
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