916.161PSMVFederal Council Ordinance01.12.2025Originalquelle
Gesuche um Zulassung eines in einem EU-Mitgliedstaat zugelassenen Pflanzenschutzmittels, das einem Referenzprodukt entspricht, sind bei der Zulassungsstelle einzureichen.
Das Gesuch muss enthalten:
den Namen und die Adresse der Gesuchstellerin;
den Namen des Pflanzenschutzmittels;
die Bezeichnung aller im Pflanzenschutzmittel enthaltenen Wirkstoffe, Safener und Synergisten und deren Gehalt, ausgedrückt in metrischen Einheiten;
den Formulierungstyp;
das Sicherheitsdatenblatt (Art. 75) auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch sowie die Gefahrenhinweise;
den Namen der ausländischen Zulassungsinhaberin;
das Herkunftsland und die Zulassungsnummer des betreffenden EU-Mitgliedstaates;
den UFI;
den Namen und die Zulassungsnummer des Referenzprodukts.
Die Zulassungsstelle kann zusätzliche Angaben verlangen, sofern dies für den Entscheid über die Zulassung des Pflanzenschutzmittels erforderlich ist.
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