952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
Positionen gegenüber einer Bank ohne externes Rating werden wie folgt den Unterpositionsklassen A–C zugeordnet:
Unterpositionsklasse A: Banken mit hoher Kreditfähigkeit;
Unterpositionsklasse B: Banken mit mittlerer Kreditfähigkeit;
Unterpositionsklasse C: Banken mit tiefer Kreditfähigkeit.
Die Zuordnung zur Unterpositionsklasse A setzt voraus, dass die Schuldnerbank die im Sitzstaat geltenden regulatorischen Anforderungen an die Mindesteigenmittel und Puffer, mit Ausnahme von nicht öffentlichen bankspezifischen Mindesteigenmitteln oder Puffern, erfüllt oder übertrifft.
Die Zuordnung zur Unterpositionsklasse B setzt voraus, dass die Schuldnerbank die im Sitzstaat geltenden regulatorischen Anforderungen an die Mindesteigenmittel, mit Ausnahme von Puffern oder von nicht öffentlichen bankspezifischen Mindesteigenmitteln, erfüllt oder übertrifft.
Die Zuordnung zur Unterpositionsklasse C setzt voraus, dass die Schuldnerbank die Voraussetzungen nach den Absätzen 2 und 3 nicht erfüllt.
Positionen gegenüber einer Bank ohne externes Rating, deren Antrag auf Inanspruchnahme der Vereinfachungen nach Artikel 47a von der FINMA bewilligt wurde, werden lediglich aufgrund der Kreditfähigkeit der Bank den Unterpositionsklassen A–C zugeordnet. Die Voraussetzungen nach den Absätzen 2–4 gelten nicht.
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