952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
Die Risikogewichtung der Positionen gegenüber Unternehmen richtet sich nach Anhang 2.
Verwendet eine Bank für Positionen gegenüber Banken externe Ratings, so muss sie auch für Positionen gegenüber Unternehmen externe Ratings verwenden.
Als KMU gelten Unternehmen, die im letzten Geschäftsjahr einen konsolidierten Jahresumsatz von höchstens 75 Millionen Franken erzielten. Gehört das KMU einem Konzern an, so ist der konsolidierte Umsatz des Konzerns massgebend. Die Risikogewichtung der Positionen gegenüber diesen Unternehmen richtet sich nach Anhang 2 Ziffer 6.2.
Banken der Kategorien 3–5 nach Anhang 3 BankV1können abweichend von Absatz 3 Unternehmen, die über maximal 250 Mitarbeitende verfügen, ungeachtet des konsolidierten Jahresumsatzes als KMU einstufen. Verfügen diese Unternehmen über kein Rating, so beträgt die Risikogewichtung der Positionen gegenüber diesen Unternehmen 90 Prozent.
Positionen gegenüber KMU, ausgenommen direkt und indirekt grundpfandgesicherte Positionen, können der Positionsklasse Retailpositionen (Art. 71) zugeordnet werden, wenn sie die Voraussetzungen für qualifizierte Retailpositionen erfüllen. Sie sind nach Anhang 3 Ziffern 1.1 und 1.2 zu gewichten.