952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
Banken müssen durch interne Weisungen sicherstellen, dass die Tragbarkeit der vergebenen Kredite nachhaltig und systematisch gewährleistet ist. Sie müssen sich dabei auf vorsichtig ermittelte kalkulatorische Kosten abstützen.
Die FINMA regelt die Vorgaben für die internen Weisungen näher; insbesondere präzisiert sie, was als nachhaltige und systematische Gewährleistung der Tragbarkeit und was als vorsichtige Ermittlung der kalkulatorischen Kosten gilt.
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