952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
Die Mindesteigenmittel für Positionen aus Handelsgeschäften nach Artikel 77b Absatz 1 Buchstaben a und b gegenüber nicht qualifizierten zentralen Gegenparteien sind unter Verwendung des SA-BIZ zu berechnen.
Für folgende Positionen gegenüber dem Ausfallfonds gilt ein Risikogewicht von 1250 Prozent:
für vorfinanzierte Beiträge an den Ausfallfonds;
für auf Anfrage verbindlich an den Ausfallfonds zu leistende Beiträge oder Nachschusspflichten.
Ist die Verpflichtung nach Absatz 2 Buchstabe b unbegrenzt, so bestimmt die FINMA im Einzelfall die Höhe der Verpflichtung, auf die dieses Risikogewicht anzuwenden ist.
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