952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
Banken, die zur Berechnung der Mindesteigenmittel zur Unterlegung des CVA-Risikos den Basisansatz für das CVA-Risiko anwenden, können einen der folgenden Ansätze wählen:
den reduzierten Basisansatz;
den vollständigen Basisansatz.
Die FINMA erlässt technische Ausführungsbestimmungen. Sie richtet sich dabei nach Ziffer 50 MAR1.