952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
Banken, die weder den einfachen Marktrisiko-Standardansatz anwenden noch eine Bewilligung zur Anwendung des Marktrisiko-Modellansatzes haben, müssen die Mindesteigenmittel nach dem Marktrisiko-Standardansatz berechnen.
Die FINMA erlässt technische Ausführungsbestimmungen zur Berechnung derMindesteigenmittelnach dem Marktrisiko-Standardansatz. Sie richtet sich dabei nach dem MAR1. Sie legt für die Berechnung der Mindesteigenmittel für Anteile an verwalteten kollektiven Vermögen im Handelsbuch alternative Methoden fest, die nur unwesentlich von den im MAR vorgesehenen Methoden abweichen und den Implementationsaufwand verringern.