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Keine Angabe zur Waffentragbewilligung erforderlich, da Kontext nur Urteilsnennung ohne Begründung enthält. none
“_____, Beschuldigter und Berufungskläger amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt lic. iur. X1._____, gegen Staatsanwaltschaft See/Oberland, vertreten durch Stv. Leitenden Staatsanwalt Dr. iur. U._____, Anklägerin und Berufungsbeklagte betreffend versuchter Raub etc. Berufung gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Pfäffikon, Einzelgericht, vom 20. September 2022 (GG220014) - 2 - Anklage: Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft See / Oberland vom 18. Mai 2022 (Urk. D1/35) ist diesem Urteil beigeheftet. Urteil der Vorinstanz: (Urk. 91 S. 44 ff.) "Es wird erkannt: 1.Der Beschuldigte ist schuldig des versuchten Raubes im Sinne von Art. 140. Ziff. 1 Abs. 1 StGB in Verbin- dung mit Art. 22 Abs. 1 StGB, der Nötigung im Sinne von Art. 181 Abs. 1 StGB, der Sachbeschädigung im Sinne von Art. 144 Abs. 1 StGB, des Hausfriedensbruchs im Sinne von Art. 186 StGB, des Vergehens gegen das Waffengesetz im Sinne von Art. 33 Abs. 1 lit. a WG in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 lit. c WG, Art. 5 Abs. 1 lit c und Abs. 4 WG, Art. 28 WG, Art. 7 Abs. 1 WG, Art. 10 Abs. 1 lit. b WV sowie Art. 71 WV, der Übertretung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel im Sinne von Art. 19a Ziff. 1 BetmG sowie der mehrfachen Übertretung des Waffengesetzes im Sinne von Art. 34 Abs. 1 lit. d WG in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 lit. g WG und Art. 11 Abs. 1 und 2 WG. 2.Der Beschuldigte wird vom Vorwurf des Vergehens gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit. d BetmG freigesprochen. 3.Der Beschuldigte wird bestraft mit 11 Monaten Freiheitsstrafe (wovon bis und mit heute 1 Tag durch Haft erstanden ist) sowie einer Busse von Fr. 400.– . 4.Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre fest- gesetzt. Die Busse ist zu bezahlen. - 3 - 5.Bezahlt der Beschuldigte die Busse schuldhaft nicht, so tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Tagen. 6.Der Beschuldigte wird unter solidarische Haftung mit dem Beschuldigten B._____ verpflichtet, dem Privatkläger eine Genugtuung in der Höhe von Fr.”
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