RS 451 ↩
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1 commentary
Bei Lichtraumprofil-Verstößen sind die Strassenbaupolizei bzw. die zuständigen kantonalen Behörden befugt und konkret für Wiederherstellungsmaßnahmen verantwortlich; dabei trifft die Strassenbaupolizei häufig auch Verkehrsregelungen nach Art. 9 SVG.