141.01BüVFederal Council Ordinance01.01.2018Originalquelle
Diese Verordnung:
legt die Voraussetzungen fest für die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes sowie für die erleichterte Einbürgerung und die Wiedereinbürgerung durch den Bund;
regelt die Verfahren in der Zuständigkeit des Bundes;
regelt die Gebühren für erstinstanzliche Verfügungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) auf dem Gebiet des BüG.
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