141.01BüVFederal Council Ordinance01.01.2018Originalquelle
(Art. 24a BüG)
Folgende Unterlagen sind zur Glaubhaftmachung des Aufenthaltsrechts der ersten Ausländergeneration geeignet:
Auszug aus dem Einwohnerregister der Gemeinden und Kantone;
Auszug aus dem Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) des SEM sowie aus dessen Vorgängersystemen: Zentrales Ausländerregister (ZAR) und Automatisiertes Personenregistratursystem (AUPER);
Auszug aus den Migrationsinformationssystemen der Gemeinden und Kantone; oder
Auszug aus dem Informationssystem Ordipro des EDA;
Ergibt sich der geforderte Aufenthaltstitel nicht klarerweise aus einem Auszug nach Absatz 1, so sind dem Gesuch weitere Unterlagen beizulegen, die geeignet sind, das Aufenthaltsrecht der ersten Generation aufzuzeigen. Dazu eignen sich insbesondere:
Akten von Migrationsbehörden der Gemeinden und Kantone oder von Schulbehörden;
Auszüge oder Bestätigungen aus dem schweizerischen Zivilstandsregister;
Bestätigungen von Steuerbehörden, dass ein Grosselternteil infolge eines Aufenthalts in der Schweiz besteuert wurde.
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