173.713.162BStKRLegislation The Federal Courts01.01.2011Originalquelle
Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer werden in der Regel nach Marktpreisen entschädigt, aber höchstens mit 130 Franken pro Stunde für Dolmetscherinnen und Dolmetscher und 140 Franken pro Standardseite für Übersetzerinnen und Übersetzer. Eine Standardseite umfasst 1 800 Zeichen einschliesslich Leerschläge; massgeblich ist der Ausgangstext.
Bei der Festlegung des Ansatzes werden insbesondere die Sprach- und Fachkenntnisse berücksichtigt, namentlich das Vorliegen eines Berufsdiploms, Sprachlizentiats, einer gleichwertigen Ausbildung oder vergleichbarer beruflicher Erfahrung.
Reisezeit wird zum halben Stundenansatz gemäss Absatz 1 entschädigt; Wartezeit wird voll entschädigt.
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